Baufinanzierung 300 000 Euro
Den Tilgungssatz einer Baufinanzierung über 300.000 EUR genau überlegen
Baufinanzierung 300 000 Euro – Jetzt anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter
Telefon 030-55 210 424
Bei einem aufgenommenen Betrag von 300.000 EUR erwartet niemand, dass diese geschuldete Summe innerhalb wenige Jahre zurückgezahlt wird.
Zeiträume zwischen 20 bis zu 40 Jahren, bis die komplette Summe beglichen wurde sind daher die Regel.
Wie schnell Sie Ihre Baufinanzierung zurückzahlen bleibt jedoch Ihnen selbst überlassen.
Steuern können Sie dieses über zwei Faktoren. Zum einen über einen möglichst niedrigen Zinssatz und zum anderen über die Wahl des Tilgungssatzes.
Letzerer liegt komplett in der Verantwortung der Kreditnehmer.
Mit dem Tilgungssatz wird ausgesagt in welcher Höhe die Schulden zurückgezahlt werden.
Ein Beispiel: Bei einer Summe von 300.000 EUR und einer Tilgung von 1 % würde jährlich nur 3000 EUR der Gesamtsumme getilgt werden.
Mit einer höheren Tilgung erhöht sich zwar die monatliche Belastung, im Gegenzug verringert sich jedoch die Zinsbelastung.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche dieser Varianten für Sie den größten Nutzen bereithält, sind wir Ihnen gerne behilflich beide Finanzierungsmodelle einmal durchzurechnen.
Baufinanzierung 300 000 Euro – Das Risiko einer Bürgschaft immer sehr sorgfältig abwägen
Übersteigen die Kosten eines Baus den voraussichtlichen Wert der Immobilie und des Grundstücks verlangen die Banken oftmals weitere Sicherheiten in Form von Bürgschaften.
Besonders beliebt sind Bürgen, die über verwertbare Sachwerte wie Lebensversicherungen oder eigene Immobilien verfügen.
Dieser Schritt sollte sowohl von den Kreditnehmern selbst als auch den Bürgen sehr genau überlegt sein.
Denn diese Verpflichtung wird immer vertraglich festgehalten und führt für den Bürgen zu teils erheblichen Einschränkungen.
Dies beginnt bei einer Immobilie zum Beispiel bei einer Schätzung der Immobilie durch die Bank oder dem Recht der Bank sich den Verkauf der Immobilie des Bürgen zu verhindern.
Bei einer Lebensversicherung als Sicherheit kann auch hier dem Bürgen das Zugriffsrecht verwehrt werden.
Dies gilt jeweils bis zum Ende der Zinsbindung.
Erst danach steht die Sicherheit wieder wie zuvor dem eigentlichen Besitzer zur Verfügung.