Baufinanzierung Grundschuld Berlin
Mit der Grundschuld die Baufinanzierung im Grundbuch absichern
Baufinanzierung Grundschuld Berlin – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter
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Banken interessieren in erster Linie die Sicherheiten für verliehenes Geld.
Bei einer Baufinanzierung stellen das Grundstück und das Haus die größten Sicherheiten dar.
Erst danach wird ein genauer Blick auf die Einkommenssituation geworfen.
Abgesichert wird dieser Anspruch mit einer Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen wird.
In unserer Beratung erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Grundschuld in Zusammenhang mit der Baufinanzierung bestehen müssen.
Denn viele Banken bestehen auf einer Eintragung im ersten Rang.
Dies bedeutet, dass bei einer Zwangsversteigerung die eigenen Ansprüche als Erstes durch den Erlös bedient werden.
Nur wenn danach noch Erlöse übrigbleiben, erhalten auch die Inhaber nachfolgender Ränge Zahlungen.
Besonders wer plant ein Wohnrecht für die Eltern oder andere Personen eintragen zu lassen, sollte dies erst nach der Eintragung der Grundschuld vornehmen lassen, damit diese Entscheidung den Kreis der Banken nicht bereits im Vorfeld einschränkt.
Baufinanzierung Grundschuld Berlin – Was Sie über die Grundschuld im Rahmen einer Baufinanzierung wissen sollten
In unserer Tätigkeit erleben wir es mitunter, dass es bei einer Anschlussfinanzierung Probleme in Zusammenhang mit einer Grundschuld kommt.
Die zuvor finanzierende Bank muss dafür zu Gunsten des neuen Kreditgebers auf Ihren Anspruch verzichten.
In fast allen Grundschulden finden sich jedoch Formulierungen, welche die Grundschulden auch für weitere Verbindlichkeiten als Sicherheit dienen lassen.
In unserer Beratung klären wir daher ausführlich ob weitere Finanzierungen etwa für Autos vorhanden sind.
Mitunter kann es sich deshalb auszahlen der Hausbank für die Baufinanzierung den Rücken zu kehren.
Ein gutes Geschäft schließen Sie auch mit unserer Beratung ab.
Denn für diese müssen Sie keinen einzigen Cent investieren.
Wir arbeiten rein auf Basis der von der finanzierenden Bank ausgezahlten Vermittlungsgebühr.
Diese wird unabhängig von ihrem Darlehen ausgezahlt und hat somit keine negativen Auswirkungen auf den erhobenen Zinssatz.